Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht,
 
in Deutschland als »verwandtes Schutzrecht« Bestandteil des Urheberrechtsgesetzes (Urheberrecht), regelt die Rechte und Vergütungsansprüche (Tantiemen) von ausübenden Künstlern, Veranstaltern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen.
 
Siehe auch: GVL.

Universal-Lexikon. 2012.

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